Barrierefreiheit für das
Verwaltungsgebäude der Stiftung Schönholzer Heide
Das die Firma Lutze Garten-, Landschaft- und Sportplatzbau nicht nur ein Herz für Kinder hat, sonder sehr wohl auch an die älteren Mitbürger denkt, zeigen Beispiele, wie hier z.B. der Bau einer Behindertenrampe am Verwaltungsgebäude der Stiftung Schönholzer Heide. Über diese Rampe bewegen sich seit kurzem nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch ältere Menschen, denen das Treppensteigen einfach nur schwer fällt. Lutze Garten-, Landschaft- und Sportplatzbau.
Grundsätzlich gilt: nicht nur die Wohnung oder das Haus sollten barrierefrei gestaltet sein. Körperlich eingeschränkte Menschen ebenso wie Senioren, die nicht mehr gut zu Fuß sind, benötigen einen Garten, der auf ihre Bedürfnisse angepasst ist. Damit sich auch Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Gehhilfen barrierefrei auf dem Gartenweg bewegen können, sollte dieser entsprechend gestaltet sein. Ausreichend Sicherheit bieten Wege, die breit und rutschfest sind.
Um genügend Bewegungsfreiheit mit Rollatoren und Rollstühlen zu gewährleisten, liegt die Mindestbreite der Gehwege z.B. bei 1,20 Meter. Kurven, rechtwinklige Abzweigungen, u.a. schränken die Barrierefreiheit ein. Wo sie sich nicht vermeiden lassen, sollte der Gartenweg 1,60 Meter breit sein, da der Wendekreis eines Rollstuhles bereits 1,50 Meter beträgt.
Der Bodenbelag sollte stets rutschfest sein. Als Belag eignen sich beispielsweise Wasserdurchlässige Dränsteine eignen sich hier, ihre raue Oberfläche gibt Halt.
Im barrierefreien Garten ist es sehr wichtig, dass alles sorgfältig verlegt wird. Ausgleichsschichten aus Splitt genau abgezogen, einzelne Platten oder Pflastersteine bündig verlegt werden. Jede noch so kleine Nachlässigkeit kann zur Stolperfalle werden. Deshalb ist es auch notwendig, die Wege regelmäßig auf abgesunkene Pflastersteine oder glattgelaufene Stellen zu überprüfen und eventuelle Schäden sofort zu beheben.